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   BFH, 16.01.1995 - X B 309/94   

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https://dejure.org/1995,9057
BFH, 16.01.1995 - X B 309/94 (https://dejure.org/1995,9057)
BFH, Entscheidung vom 16.01.1995 - X B 309/94 (https://dejure.org/1995,9057)
BFH, Entscheidung vom 16. Januar 1995 - X B 309/94 (https://dejure.org/1995,9057)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Klärungsbedürftigkeit einer Rechtsfrage zu § 48 Abs. 2 Einkommensteuer- Durchführungsverordnung (EStDV)

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (1)

  • BFH, 24.11.1993 - X R 5/91

    Zu verfassungsrechtlichen Zweifeln hinsichtlich § 51 Abs. 1 Nr. 2 i. V. m. § 10 b

    Auszug aus BFH, 16.01.1995 - X B 309/94
    Im Urteil vom 24. November 1993 X R 5/91 (BFHE 173, 519, BStBl II 1994, 683) hat der erkennende Senat entschieden, daß zwar verfassungsrechtliche Zweifel daran bestehen, ob die in § 48 Abs. 2 der Einkommensteuer- Durchführungsverordnung (EStDV) in Verbindung mit Anlage 7 der Einkommensteuer-Richtlinien (EStR) getroffene Regelung von der Ermächtigungsgrundlage des § 51 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. c des Einkommensteuergesetzes gedeckt ist, daß aber -- auch wenn die Regelung in § 48 Abs. 2 EStDV nicht den Anforderungen des Art. 80 Abs. 1 des Grundgesetzes (GG) entspricht -- für die Vergangenheit und für eine kurze -- zum Erlaß einer den Anforderungen des Art. 80 Abs. 1 GG entsprechenden Rechtsverordnung erforderliche -- Übergangszeit (noch) von der Weitergeltung der bisherigen Rechtsverordnung auszugehen sei.
  • BFH, 01.10.2001 - II B 109/00

    Aktiengesellschaft - AG - Gesellschafter - Stichtag - Aktien - Wertpapier -

    Erforderlich ist die Klärungsbedürftigkeit und Klärungsfähigkeit der Rechtsfrage (BFH-Beschluss vom 16. Januar 1995 X B 309/94, BFH/NV 1995, 870).
  • BFH, 08.08.2000 - II B 134/99

    Beteiligung eines Treuhänders am Vermögen der Gesamthand i.S.v. §§ 5 , 6 GrEStG

    Eine Zulassung der Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung setzt u.a. voraus, dass die vom Beschwerdeführer als grundsätzlich erachtete Rechtsfrage klärungsbedürftig und klärungsfähig ist (vgl. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 16. Januar 1995 X B 309/94, BFH/NV 1995, 870).
  • FG Hamburg, 17.12.2001 - II 657/99

    Abzugsfähigkeit von Spenden bei Neuaufnahme in einen Golf-Club

    Die hier streitigen Veranlagungszeiträume liegen jedoch vor Bekanntwerden dieses Urteils, so dass noch von der Geltung der bisherigen Rechtsverordnung auszugehen ist (vgl. auch BFH-Beschluss vom 16. Januar 1995 X B 309/94, BFH/NV 1995, 870).
  • BFH, 31.07.1998 - IX B 3/98

    Verfahrensmängel

    Bei der von den Klägern geltend gemachten grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache (§ 115 Abs. 2 Nr. 1 FGO) fehlt es an der Darlegung, daß die aufgeworfenen Rechtsfragen klärungsbedürftig und in einem eventuellen Revisionsverfahren auch klärungsfähig sind (vgl. Beschluß des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 16. Januar 1995 X B 309/94, BFH/NV 1995, 870).
  • BFH, 29.12.1997 - IX B 111/97

    Umfang der Darlegungspflicht bezüglich der Klärungsbedürftigkeit einer

    Die Rechtsfrage muß klärungsbedürftig und in einem eventuellen Revisionsverfahren auch klärungsfähig sein (BFH-Beschluß vom 16. Januar 1995 X B 309/94, BFH/NV 1995, 870).
  • BFH, 21.10.1999 - IX B 76/99

    Mietverträge zwischen nahen Angehörigen

    Die Rechtsfrage ist nicht klärungsbedürftig (zu dieser Voraussetzung vgl. Beschluß des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 20. Dezember 1994 I B 102/94, BFH/NV 1995, 870); sie ist vom BFH entschieden (BFH-Urteil vom 7. Mai 1996 IX R 69/94, BFHE 180, 377, BStBl II 1997, 196).
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